Der Versicherungsmakler… ist ausschließlich seinem Kunden verpflichtet und in seiner Tätigkeit völlig unabhängig …
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit
“seiner” Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Dadurch ist er in seiner Tätigkeit völlig unabhängig.
… kompetenter Berater mit fundierten und umfassenden Informationen aus einer Hand …
Als Versicherungsmakler sind wir Ihr kompetenter Berater, der Sie mit fundierten, umfassenden Informationen aus einer Hand versorgt und dabei vorbehaltlos auf Ihrer Seite steht. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
… arbeitet mit Maklervollmacht und einem Maklervertrag. Die Handlungen werden vorher schriftlich abgestimmt …Die Legitimation gegenüber den Versicherern erfolgt regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird auch geregelt, dass der Versicherungsmakler bevollmächtigt wird, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.
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