Staatlich geförderte Anlagen

3.5 Staatlich geförderte Anlagen
3.5.1    Riesterrente ( Wohnriester – Sonderinfo am Ende der Seite )
Wird im Rahmen einer Paschale pro Person und je nach Einkommen auch steuerlich gefördert, jedoch fallen auch hier die Kosten der Versicherungen an. Sinnvoll bei besserverdienden und kinderreichen Familien solange Kindergeld gezahlt wird. Seit 2018 gibt es einen Freibetrag, der nicht auf die Grundabsicherung angerechnet wird.
3.5.2    Basisrente – Rüruprente
Geeignet für besserverdienende und Selbstständige aber nur, wenn auch Steuern gespart werden können, Kosten fallen auch hier an. Die ausgezahlte Rente muss versteuert werden.
3.5.3    Betriebliche Altersvorsorge
Wird vom Bruttolohn gezahlt. Es muss unbedingt eine Vergleichsrechnung erstellt werden. Sie ist in der Regel die beste Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Rente muss versteuert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch interessanter geworden.
3.5.4    Bausparen
Gefördert durch Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie. Ein Vergleich zur konventionellen Finanzierung ist erforderlich. Der einzigste Grund für einen Bausparvertrag als Sparvertrag ist die Mitnahme von vermögenswirksamen Leistungen, wenn keine Fondsanlage oder betriebliche Altersvorsorge gewünscht oder machbar ist. Bei den aktuellen Kreditzinsen ist die Bank klar im Vorteil.
3.5.5 Investment
Geeignet wenn Kenntnisse vorhanden sind, sonst eher: Finger weg!
3.6.1    Prüfen und bewerten
Bevor eine Beratung statt finden kann sollten die aktuellen Vermögenswerte und –anlagen bewertet werden. Die Wünsche und Ziele des Anlegers müssen berücksichtigt werden. Erst dann kann der Einstieg in den Kapitalaufbau erfolgen.
3.6.2    Mögliche Anlagen
3.6.2.1    Aktive Vermögensverwaltung
Hierfolgt die Anlage Ihrer Gelder in die unterschiedlichsten Anlageklassen (Assets). Gemanagt wird der Wechsel der Anlageklassen aktiv bezogen auf das Alter des Anlegers und die Restlaufzeit des Vertrages.

Die Nachteile der Riesterförderung für Immobilien:
Die Immobilie, die mittels Riesterförderung gekauft oder gebaut wurde, muss selbst genutzt werden. Verkauft oder vermietet der Sparer sein Eigenheim vor Ablauf von 20 Jahren, werden Steuern in Rechnung gestellt, sofern der Sparer nicht zeitnah eine andere selbstgenutzte Immobilie erwirbt. Die erhaltenen Fördermittel werden nachgelagert besteuert, wobei der Sparer wählen kann, ob er die Steuerschuld durch eine einmalige Zahlung bei Rentenbeginn oder in gleichbleibenden Raten begleicht. Entscheidet sich der Sparer für eine Ratenzahlung, verstirbt jedoch vor Tilgung seiner Steuerschuld, geht die noch offene Steuerschuld auf seine Erben über.         
Share by: