2 Persönliche Absicherung
2.1 Krankentagegeld–Absicherung nach Lohnfortzahlung
In der Regel erhalten Sie vom Arbeitgeber während der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit Ihr Gehalt / Ihren Lohn weitergezahlt, allerdings ohne Überstunden. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld die Leistung. Hier sind aber schon erhebliche Abzüge zu berücksichtigen. Gerne informieren Sie über Ihren bestehenden Anspruch.
2.2 Unfallversicherung
Ein Unfall setzt folgende Bedingungen voraus. Es muss ein plötzliches von außen einwirkendes und unfreiwilliges Ereignis eintreten. Eine dauerhafte Einschränkung wird nach Erstmeldung in 12 Monaten festgestellt und löst dann eine einmalige Invaliditätszahlung aus. Die Invaliditätssumme sollte dem Wert der Arbeitskraft entsprechen.
Folgende Bausteine können eingeschlossen werden:
- Lebenslange Unfallrente
- Einmalzahlung bei Unfalltod
- Krankenhaustagegeld nach Unfall mit Genesungsgeld
- Gips- oder Komageld
- Bergungskosten
- Leistungen bei kosmetischen Operationen nach Unfall
- Unfallbedingte Leistungen für Zahnersatz.
2.3 Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Arbeitnehmer und Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Leistung. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung von bestimmten Wartezeiten. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom durchschnittlichen Einkommen. Es gibt die halbe und die volle Erwerbsminderungsrente. Gerne errechnen wir Ihren persönlichen Anspruch.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung:
- Berufsunfähigkeitsschutz
Absicherung des erlernten oder des zuletzt ausgeübten Berufs. Bei einigen Policen gibt es ein Verweisungsrecht der Gesellschaft auf einen anderen Beruf.
- Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
Geleistet wird hier unabhängig vom ausgeübten Beruf, vergleichbar mit der gesetzlichen Absicherung. Es besteht hier auch die Möglichkeit der Absicherung ohne Gesundheitsprüfung, sprechen Sie uns an.
2.4 Dread Disease – Schwere Krankeiten
Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“; auch: „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“ oder „Critical Illness“) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).
Die Versicherung wird nach den sogenannten biometrischen Risiken berechnet. Nichtraucher oder Personen mit Idealgewicht, innerhalb des BMI-Rasters, sparen hier Beiträge.
2.5 Verlust von Grundfähigkeiten
Als Grundfähigkeitsversicherung oder auch Grundfähigkeits-Zusatzversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Autofahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll. Sie kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen werden.
2.6 Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
Man unterscheidet die gesetzlichen Pflegeversicherungen (Pflichtversicherungen), die privaten Pflegeversicherungen und die Pflegezusatzversicherungen (freiwillige Privatversicherungen).
2.6.1 Pflege-Bahr
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2013 eine staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung eingeführt, den sogenannten „Pflege-Bahr“. Die Förderung erfolgt in Form einer Zulage. Der Abschluss ist für Sie freiwillig. Die möglichen Leistungen und die entsprechenden Beiträge variieren je nach Gesellschaft.
Das Pflegemonatsgeld muss in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen. In der Pflegestufe II müssen mindestens 30 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in der Pflegestufe 0 mindestens 10 Prozent des Pflegemonatsgeldes gezahlt werden
- Der Zuschuss beträgt max. 5€ pro Monat
- Keine Gesundheitsprüfung
- Wartezeit zwischen 3 und 5 Jahre, je nach Gesellschaft
- Klare Leistungsprüfung analog der Pflegestufe
2.6.2 Private Pflegeversicherung
Hier sind unterschiedliche Absicherungen möglich. Zu beachten:
- Gesundheitsfragen
- Leistungsausschlüsss
Die Tarifeigenschaften und Leistungsprüfungen der Gesellschaften sind so unterschiedlich, dass hier eine Empfehlung nicht pauschal ausgesprochen werden kann. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist zwingend erforderlich.